AGB
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
gelten für alle Dienstleistungen und Lieferungen
der LTBS Group GmbH, insbesondere für die
Vermietung und den Verkauf von
Veranstaltungstechnik sowie für damit
verbundene Dienstleistungen.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder
ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Vertragspartners werden nicht
Vertragsbestandteil, es sei denn, die LTBS Group
GmbH stimmt deren Geltung ausdrücklich
schriftlich zu.
1.3 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB
werden dem Vertragspartner schriftlich bekannt
gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der
Vertragspartner nicht innerhalb eines Monats
nach Zugang schriftlich widerspricht.
1.4 Die nachstehenden Bedingungen gelten
ausschließlich. Von diesen Bedingungen
abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen
des Kunden haben keine Gültigkeit.
1.5 Angebote und Vertragsschluss
Die Angebote der LTBS GROUP GMBH sind
grundsätzlich freibleibend und unverbindlich.
Die Auftragserteilung durch den Kunden sowie
die Auftragsbestätigung durch LTBS GROUP
GMBH bedürfen zur Rechtswirksamkeit der
Schriftform.
Der Vertrag kommt auch durch Ausführung
und/oder der Lieferung bzw. Leistung zustande.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1 Die angegebenen Preise verstehen sich in Euro
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer,
sofern nichts anderes vereinbart oder
angegeben ist.
2.2 Es gilt der Preis der jeweils bei Vertragsabschluss
gültigen Preisliste oder der im Angebot
stehenden Preis.
2.3 Die Zahlung ist, sofern nicht anders vereinbart
oder angegeben, sofort nach Rechnungsstellung
ohne Abzug fällig.
2.4 Bei Zahlungsverzug ist LTBS berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten
über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen.
2.5 Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
3. Stornierung und Stornokosten
3.1 Der Kunde hat das Recht, den Vertrag vor
Mietbeginn ohne Einhaltung weiterer Fristen
gegen Zahlung eines Stornierungsentgelt zu
kündigen.
3.2 Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform.
3.3 Kündigt der Mieter -gleich aus welchem Grund-
den Vertrag vor Beginn, so schuldet er ein
Stornierungsentgelt wie folgt:
• ab 30 bis 15 Tagen vor Auftragsbeginn
30% des Auftragswertes
• ab 14 bis 8 Tagen vor Auftragsbegin
40% des Auftragswertes
• ab 7 bis 2 Tage vor Auftragsbeginn
50% des Auftragswertes
• ab 2 Tagen vor Auftragsbeginn
100% des Auftragswertes
3.4 Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang
des Kündigungsschreibens bei der LTBS GROUP
GMBH maßgeblich.
4. Verkauf
4.1 Die Lieferung der gekauften
Veranstaltungstechnik erfolgt nach
Vereinbarung.
4.2 LTBS behält sich das Eigentum an der gelieferten
Ware bis zur vollständigen Bezahlung des
Kaufpreises vor (Eigentumsvorbehalt).
4.3 Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach
Erhalt zu prüfen und etwaige Mängel innerhalb
von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen. Bei
versteckten Mängeln gilt eine Frist von 14 Tagen
nach deren Entdeckung.
4.2 LTBS behält sich das Eigentum an der gelieferten
Ware bis zur vollständigen Bezahlung des
Kaufpreises vor (Eigentumsvorbehalt).
4.3 Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach
Erhalt zu prüfen und etwaige Mängel innerhalb
von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen. Bei
versteckten Mängeln gilt eine Frist von 14 Tagen
nach deren Entdeckung.
5. Vermietung
5.1 Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Tag
der Abholung, Anlieferung der Mietgegenstände
aus dem Lager der LTBS GROUP GMBH
(Mietbeginn) oder dem Auftragsbeginn und
endet mit dem vereinbarten Tag der Rückgabe,
Abholung der Mietgegenstände im Lager der
LTBS GROUP GMBH (Mietende) oder
Auftragsende. Zur Mietzeit zählen also auch die
Tage, an denen die Mietgegenstände abgeholt/
durch die LTBS GROUP GMBH angeliefert und
zurückgegeben oder der LTBS GROUP GMBH
abgeholt werden (also auch angebrochene
Tage).
5.2 Die Mietgegenstände sind pfleglich zu
behandeln. Der Kunde ist zur Instandhaltung der
Mietgegenstände auf seine Kosten verpflichtet.
LTBS GROUP GMBH ist zur Instandhaltung der
Mietsache während der Mietzeit berechtigt,
jedoch nicht verpflichtet.
5.3 Die Mietgegenstände dürfen nur im Rahmen der
technischen Bestimmungen und ausschließlich
von fachkundigen Personen aufgestellt, bedient
und abgebaut werden. Wird Material ohne
Personal angemietet, hat der Kunde für die
fortwährende Einhaltung aller geltenden
Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der
Unfallverhütungsvorschriften UVV und der
Richtlinien des Verbandes Deutscher
Elektroingenieure, VDE, zu sorgen. Zusätzlich
verpflichtet sich der Kunde, die im jeweiligen
Einsatzland geltenden Rechtsvorschriften bei
dem Gebrauch und der Lagerung der
Mietgegenstände einzuhalten.
5.4 Der Kunde hat für eine störungsfreie
Stromversorgung zur Nutzung der Mietanlage
Sorge zu tragen. Für Ausfälle und Schäden der
Mietsachen infolge von Stromausfall oder
Stromunterbrechungen oder -schwankungen hat
der Kunde einzustehen; dies gilt unabhängig von
seinem Verschulden.
5.5 Der Kunde haftet für Beschädigungen, Verluste
oder ähnliches bis zur Höhe des Neuwertes der
Geräte. Für verbrauchte, defekte oder verloren
gegangene Glühlampen oder andere Teile,
einschließlich Kleinteilzubehör, hat der Kunde
den Neuwert zu erstatten.
5.6 Defekte Leuchtmittel gehen zu Lasten des
Kunden/Käufers.
5.7 Der Kunde ist verpflichtet, das allgemeine mit
der jeweiligen Mietsache verbundene Risiko
(Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Haftpflicht)
ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern.
Der Abschluss der Versicherung ist der LTBS
GROUP GMBH auf Verlangen nachzuweisen. Auf
ausdrücklichen Wunsch des Kunden übernimmt
die LTBS GROUP GMBH die Versicherung gegen
Berechnung der Kosten.
6. Content
6.1 Content bezeichnet digitale Inhalte wie Videos,
Audio-Dateien, Bilder, Textdokumente oder
andere Medien, die von einem Kunden
bereitgestellt oder im Rahmen einer
Dienstleistung erstellt und verarbeitet werden.
In diesem Zusammenhang bezieht sich Content
auf alle Arten von Medien, die im Rahmen von
Projekten oder Veranstaltungen durch die LTBS
Group GmbH genutzt, gespeichert und verwaltet
werden.
6.2 Mit der Übergabe des Contents an die LTBS
Group GmbH erteilt der Kunde automatisch die
Einwilligung zur Speicherung des Materials.
Sollte keine anderslautende Vereinbarung
getroffen worden sein, erfolgt die Speicherung
für einen Mindestzeitraum von 30 Tagen
zusätzlich zur Projektlaufzeit.
6.3 Nach Ablauf dieser Frist ist LTBS berechtigt, den
Content zu löschen, es sei denn, es liegt eine
anderslautende Vereinbarung vor.
6.4 LTBS verpflichtet sich, alle vom Kunden zur
Verfügung gestellten Daten vertraulich zu
behandeln und nur im Rahmen des Auftrags zu
verwenden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt
nur, wenn dies zur Erfüllung des Vertrages
notwendig ist oder der Kunde ausdrücklich
zustimmt.
6.5 Der vom Kunden bereitgestellte oder Content
(z.B. Video-, Audio- und Bildmaterial) wird auf
Servern der LTBS Group GmbH mit Standort in
der EU gespeichert. Diese Speicherung erfolgt im
Einklang mit den geltenden
Datenschutzbestimmungen.
6.6 Mit der Übergabe oder der abgesprochenen
Erstellung des Contents an die LTBS Group
GmbH erteilt der Kunde automatisch die
Einwilligung zur Speicherung des Materials.
6.7 Innerhalb der 30-tägigen Aufbewahrungsfrist
stellt LTBS dem Kunden auf Wunsch den Content
zur Verfügung.
6.8 Für die Bereitstellung des Contents sowie für
eine verlängerte Speicherung über die 30 Tage
hinaus fallen zusätzliche Kosten an. Die Höhe
dieser Kosten wird im Vorfeld vereinbart.
7. Personaldienstleistungen
7.1 Die LTBS Group GmbH stellt im Rahmen ihrer
Veranstaltungstechnik-Dienstleistungen auf
Wunsch auch qualifiziertes Personal zur
Verfügung. Dazu gehören Fachkräfte für Aufbau,
Bedienung und Abbau der Technik, sowie
Techniker für die Betreuung von
Veranstaltungen. Der Umfang und die Art der
Personaldienstleistung werden im Vorfeld
vertraglich festgelegt.
7.2 Sofern nicht anders vereinbart, wird das
Personal für die Dauer der Veranstaltung sowie
für alle erforderlichen Vorbereitungs- und
Nachbereitungszeiten bereitgestellt. Für
Überstunden, die über die vertraglich
vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen, fallen
zusätzliche Kosten an. Überstunden werden zu
den vereinbarten Stundensätzen oder, falls nicht
explizit vereinbart, zu den regulären
Überstundensätzen der LTBS Group GmbH
abgerechnet.
7.3 Sollte der Einsatzort des Personals außerhalb
des Sitzes der LTBS Group GmbH liegen und eine
Übernachtung erforderlich sein, übernimmt der
Kunde die anfallenden Hotelkosten. Diese
Kosten werden nach Vorlage der Belege oder auf
Basis einer vereinbarten Pauschale abgerechnet.
7.4 Zusätzlich zu den Hotelkosten trägt der Kunde
die Verpflegungs- und Reisekosten des
eingesetzten Personals nach den gesetzlichen
oder vertraglichen Vorgaben. Hierzu zählen
insbesondere die Kosten für Transportmittel,
Verpflegungsmehraufwand sowie etwaige
sonstige Reisespesen, die im Rahmen des
Personaleinsatzes anfallen.
7.5 Die LTBS Group GmbH gewährleistet, dass das
eingesetzte Personal über die erforderliche
Qualifikation verfügt und sämtliche Aufgaben im
Rahmen der Veranstaltung professionell
ausführt. Der Kunde ist verpflichtet, das
Personal in alle sicherheitsrelevanten und
ortsspezifischen Besonderheiten vor Ort
einzuweisen.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Für diese Geschäftsbedingungen und die
gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der LTBS
Group GmbH und dem Mieter gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche
Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.
8.2 Erfüllungsort sowie Gerichtsstand für alle sich
aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder
unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist
Dinslaken.
8.3 Sollte eine Bestimmung in diesen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder
werden oder nicht in den Vertrag eingebunden
sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller
sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen
nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich,
ersatzweise diejenige zulässige Regelung zu
vereinbaren, die dem dokumentierten
Parteiwillen am nächsten kommt.
8.4 Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen
worden. Änderungen dieser Bestimmungen
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
8.5 Alle technischen Angaben der jeweils gültigen
Preisliste sind ohne Gewähr. Änderungen der
Modelle, Preise und Liefermöglichkeiten sind
vorbehalten.